Urteil gegen Filesharerin abgemildert: 54.000 Dollar für 24 Songs
Eine Mutter hatte 24 Songs per Filesharing-Börse vertrieben und war zu einer Millionenstrafe verurteilt worden. Nun setzt ein Richter die Strafe auf 54.000 Dollar runter. Immer noch happig.
BERLIN taz | Wenn es um das illegale Anbieten von Musik in Filesharing-Diensten geht, kennen Gerichte in den USA scheinbar keine Gnade: Regelmäßig werden dort Betroffene zu hohen Geldstrafen verurteilt, zuletzt der Bostoner Student Joel Tenenbaum zu mehr als einer halben Million Dollar für gerade mal 30 Songs.
In einem dieser Fälle ließ ein Richter in Minnesota nun aber relative Gnade walten: Jammie Thomas-Rasset, eine zum damaligen Zeitpunkt allein erziehende Mutter, die insgesamt 24 Titel von Bands wie "Def Leppard" oder "Green Day" über das Tauschangebot "Kazaa" online gestellt haben soll, kam mit einer deutlichen Reduzierung des Schadenersatzes davon.
Thomas-Rasset war zunächst zu 200.000 Dollar verurteilt worden. In der Berufung vor einem Geschworenengericht erhöhte sich die Summe auf bislang unerhörte 2 Millionen – umgerechnet 80.000 Dollar pro Titel.
US-Distriktsrichter Michael Davis kassierte die Entscheidung nun: Statt der 2 Millionen werden nur noch 54.000 Dollar fällig, was 2.250 Dollar pro Stück entspricht. Das ist immer noch ein Dreifaches des möglichen Minimums von 750 Dollar pro Titel, das im amerikanischen Copyright-Gesetz steht. Andererseits sieht es in Einzelfällen sogar 150.000 Dollar pro Urheberrechtsverletzung vor.
Davis erklärte, die Notwendigkeit der Abschreckung könne eine derart hohe Strafe nicht rechtfertigen, wenn es dem Delinquenten allein um den Bezug kostenloser Musik gehe. Die nun beschlossenen 54.000 Dollar seien ebenfalls "signifikant und harsch". "Diese Maximalsumme ist aber nicht länger derart monströs und schockierend", so der Richter in der Begründung.
Normalerweise versucht die US-Plattenindustrie, sich mit Internet-Nutzern, die einer Urheberrechtsverletzung beschuldigt werden, außergerichtlich zu einigen. Dann werden üblicherweise nur einige Tausend Dollar fällig. Thomas-Rasset hatte aber stets betont, nicht wissentlich illegal Songs angeboten zu haben und versucht, ihre Unschuld gerichtlich feststellen zu lassen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Prozess zu Polizeigewalt in Dortmund
Freisprüche für die Polizei im Fall Mouhamed Dramé
Proteste in Georgien
Wir brauchen keine Ratschläge aus dem Westen
Kohleausstieg 2030 in Gefahr
Aus für neue Kraftwerkspläne
Fake News liegen im Trend
Lügen mutiert zur Machtstrategie Nummer eins
Russlands Nachschub im Ukraine-Krieg
Zu viele Vaterlandshelden