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Urteil des Tages

Bestimmmte Fischvergiftungen gehören zum allgemeinen Lebensrisiko eines Urlaubers, für das ein Reiseveranstalter nicht einzustehen hat. Das entschied das Frankfurter Landgericht in dem am Freitag veröffentlichten Fall eines Karibikreisenden, der sich in dem vom ihm gebuchten Hotel im November 1993 an einem Fisch mit einer sogenannten Ciguatera-Intoxikation vergiftet hatte. Dem mehrere Tage erkrankten Urlauber steht jedoch kein Schadenersatz zu, da den Hotelier nach Ansicht der Richter im vorliegenden Fall kein Verschulden trifft. Ciguatera- Vergiftungen seien weitgehend unvorhersehbar und den Fischen nicht anzusehen, so daß es auch bei sorgfältiger Auswahl keinen Schutz gebe. Nachdem im März 1994 gleich eine ganze Gruppe von etwa 40 deutschen Urlaubern in der Dominikanischen Republik eine derartige Vergiftung erlitten hatte, war von Medizinern und Lebensmittelchemikern geraten worden, bei Karibikreisen gegebenenfalls auf Fischmahlzeiten zu verzichten. Zur Giftigkeit der Fische kommt es dadurch, daß sie ein bestimmtes, an Korallenriffen angesiedeltes Geißeltierchen fressen, von dem das Ciguatera-Toxin entwickelt wird. (Aktenzeichen: Frankfurter Landgericht 2-24 S 496/94)

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