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Urteil des Tages

Kassel (AP) – Die bei der Arbeit des Betriebsrats anfallenden Kosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Das gilt auch für Sachmittel wie aufwendige Gesetzessammlungen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Kassel und verpflichtete damit eine Warenhauskette mit 21 Filialen und insgesamt 164 Betriebsräten, jedem einzelnen von ihnen eine aufwendigere Gesetzessammlung zur Verfügung zu stellen, die deutlich teurer ist als die vom Arbeitgeber angeschafften Gesetzbücher (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 7 ABR 22/95).

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