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Urteil des Tages

Jetzt hat es ein Ende mit der ewigen Schaufensterscheibenschlamperei. Schaufensterscheiben müssen nämlich ab sofort in regelmäßigen Abständen auf ihre Bruchsicherheit überprüft werden, entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Scheibe bereits vor „vielen Jahren“ eingebaut wurde und „ständig Erschütterungen“ ausgesetzt ist. Hintergrund: Entgegen einer erstinstanzlichen Entscheidung gab das OLG der Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einer Frau statt. Sie hatte vor einem Schaufenster gestanden, als die Scheibe brach, und dabei erhebliche Verletzungen erlitten. Möglicherweise hatte sich ein Jugendlicher zuvor mit der Schulter dagegengelehnt. Die Scheibe war „vor gut 40 Jahren“ eingebaut worden und seitdem ständig „Erschütterungen durch den Straßenverkehr“ ausgesetzt gewesen.

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