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■ Kessel-ProzeßUrteil aufgeschoben

München (AP) – Das Oberlandesgericht München hat sein Urteil über die Rechtmäßigkeit des sogenannten Münchner Kessels aufgeschoben. Der erste Zivilsenat erklärte gestern, vor einer Entscheidung über die Schmerzensgeldforderungen der Demonstranten müsse der beklagte Freistaat Bayern zunächst noch einige Fragen beantworten. Dabei geht es um die Hintergründe der Polizeiaktion, bei der am Rande des Weltwirtschaftsgipfels im Juli 1992 fast 500 Demonstranten eingekesselt worden waren. Der Prozeß soll am 20. Juni fortgesetzt werden.

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