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■ Am RandeUrteil: Wer verpennt, braucht lauten Wecker

Kassel (dpa) – Wer notorisch zu spät zur Arbeit kommt und deswegen bereits abgemahnt worden ist, sollte sich einen lauteren Wecker besorgen, sein Auto regelmäßig überprüfen und früh zu Bett gehen. Diese Empfehlungen gab das Kasseler Bundesarbeitsgericht (BAG) einem 35 Jahre alten Arbeiter aus Duisburg, der vergeblich gegen seine Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens geklagt hatte (Az.: 2 AZR 302/96).

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