: Urteil: GleichesBAföG-Recht für alle
Karlsruhe, (rtr) – Allein erziehende dürfen bei der Entscheidung über BAföG-Leistungen nicht darunter leiden, dass sie zum Unterhalt ihrer Kinder gearbeitet haben. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Die gesetzliche Altersgrenze von 30 Jahren gilt für die Ausbildungsförderung demnach nicht, wenn das erziehende Elternteil erwerbstätig war, um eine Sozialhilfebedürftigkeit zu vermeiden.(Az.: 1 BvR 653/99)
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