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Urteil: Entlassung Unkündbarer möglich

Kassel (dpa) – Wenn Firmen Stellen streichen, können sie unter bestimmten Umständen auch nach dem Tarifvertrag unkündbare Mitarbeiter entlassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Es sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, für ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis über Jahre hinweg Gehalt zu zahlen, hieß es in der Urteilsbegründung. Allerdings muß bei dieser außerordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist eingehalten werden, die sonst bei einer ordentlichen Kündigung gilt. (Az.: 2 AZR 227/97).

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