■ Am Rande: Urteil: Bei Fortbildung kein Arbeitslosengeld
Kassel (AP) – Für die Dauer einer Fortbildung bekommen Arbeitslose grundsätzlich keine Zahlungen vom Arbeitsamt. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil entschieden. Begründet wurde das Urteil damit, daß während der Fortbildung die ständige Verfügbarkeit des Arbeitslosen fehle. Diese bestehe auch dann nicht, wenn die Fortbildung jederzeit abgebrochen werden kann, sobald das Arbeitsamt ein Arbeitsangebot unterbreite (Az.: II RAr 39/96).
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