■ Rußland: Uralrepublik
Moskau (dpa) – Im Gebiet Swerdlowsk ist die Verfassung der dort in der vergangenen Woche ausgerufenen Uralrepublik in Kraft getreten. Die Verfassung der Uralrepublik erkennt den Vorrang der russischen Föderationsverfassung an. Die Uralrepublik will aber mit den übrigen 21 Republiken Rußlands gleichgestellt werden. Der Gebietssowjet von Swerdlowsk hatte sich bisher geweigert, der Forderung von Präsident Boris Jelzin nach einer Selbstauflösung nachzukommen.
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