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Unterm Strich

Postkarten mit dem von Christo verhüllten Berliner Reichstag genießen den Urheberschutz des Künstlers. Wie das Berliner Rechtsanwaltsbüro Christos am Freitag mitteilte, wurde eine entsprechende Entscheidung vom Berliner Kammergericht in zweiter Instanz im Streit zwischen dem Ehepaar Christo und Jeanne-Claude sowie einem Berliner Postkartenhersteller gefällt. Dieser hatte gegen ein erstes abschlägiges Urteil des Berliner Landgerichts Berufung eingelegt. Erstmals habe ein Gericht in zweiter Instanz damit bestätigt, daß die Vervielfältigung von Fotografien des von Christo und Jeanne-Claude im Sommer 1995 verhüllten Reichstags ohne die Zustimmung der Künstler unzulässig ist, betonte Rechtsanwalt Peter Raue ergänzend. Schon das Berliner Landgericht hatte befunden, daß die Verhüllung des Reichstages ein Kunstwerk sei, das nicht auf Dauer öffentlich gezeigt werden sollte. Daher dürfe es von Dritten ohne Genehmigung des Künstlers nicht verwertet werden.

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