piwik no script img

Unterm Strich

Das Todesurteil gegen den 1945 hingerichteten Theologen und Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer soll noch in diesem Sommer aufgehoben werden. Einen entsprechenden Antrag habe die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin gestellt, sagte Justizsprecher Rüdiger Reiff am Dienstag gegenüber dpa. In der Begründung des Antrags heißt es, daß der Zweck des Standgerichtsverfahrens nicht darin bestanden habe, die Wahrheit zu erforschen sowie Recht und Gerechtigkeit walten zu lassen. Der Zweck des Verfahrens sei vielmehr gewesen, die aufgrund ihrer Widerstandstätigkeit unbequem gewordenen Häftlinge unter dem Schein eines gerichtlichen Verfahrens beseitigen zu können. Daher habe die Staatsanwaltschaft die Aufhebung des Urteils beantragt. Bonhoeffer war am 8. April 1945 gemeinsam mit Angehörigen von Widerstandsgruppen zum Tode verurteilt und einen Tag später im Konzentrationslager Flossenbürg in Bayern hingerichtet worden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen