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Unterm Strich

Gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin, die Anfang September im Dietz-Verlag erschienene Biographie „Ich bin zu früh geboren – Auf den Spuren Wolfgang Harichs“ von Siegfried Prokop nicht mehr „zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder Dritten anzubieten“, hat die Wolfgang-Harich-Gesellschaft e.V. Rechtsmittel ergriffen. Wie der wissenschaftliche Sekretär der Gesellschaft, Reinhard Pitsch, ddpADN mitteilte, habe die letzte Harich-Witwe offenbar die Absicht, ein Publikationsverbot der Schriften des Philosophen durchzusetzen.

Prokop habe im Anhang zur Biographie vier unveröffentlichte bzw. bisher unzugängliche Texte des 1995 verstorbenen Harich publiziert, darunter ein „Memorandum“ für den Sowjetbotschafter Puschkin, in dem die Frage der deutschen Ostgebiete erörtert wurde (1956). Die Texte seien von Harich mit dem Wunsch nach Veröffentlichung an Prokop und andere Mitarbeiter übergeben worden. Die Harich- Witwe behaupte nun, es sei „nicht ersichtlich, daß seinerzeit der Autor oder nunmehr seine Rechtsnachfolgerin in die Aufnahme der erwähnten Texte in besagtem Buch eingewilligt hätten“. Sie habe jedoch für einen der Texte sogar Tantiemen erhalten. Wolfgang Harich gilt als bedeutender Theoretiker, Publizist und Kritiker des Marxismus. 1957 wurde er zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt, bevor er 1964 nach sechs Jahren Haft amnestiert wurde.

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