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Unterm Strich

Die Kündigung der Berliner Schauspielerin Uta Hallant wegen der Schließung des Berliner Schiller Theaters 1993 ist nach einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Kassel unwirksam. Auf das Land Berlin kommen damit Nachzahlungen der seitdem ausgefallenen Gagen zu, die an den damaligen Staatlichen Bühnen Berlins mit Schiller Theater und Schloßpark-Theater angefallen wären. Außerdem hat die Schauspielerin, die mit ihrer Klage durch fünf Instanzen gegangen war, mit dem Urteil einen weiteren Beschäftigungsanspruch erwirkt. In der Berliner Kulturverwaltung wollte man zum „jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme“ abgeben. „Bisher liegt die schriftliche Urteilsbegründung nicht vor“, hieß es. Man gehe davon aus, daß es sich nur um „diesen einen Fall“ handele. Die meisten Schauspieler hatten seinerzeit Abfindungen akzeptiert. Uta Hallant war seit Ende der 50er Jahre Ensemblemitglied der ehemaligen Staatlichen Schauspielbühnen.

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