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Unterlassungserklärung

■ Republikanischer AnwältInnenverein streitet mit REPs um Namen

Hamburg (taz) - Der Republikanische AnwältInnenverein (RAV) will den Republikanern (REPs) den Namen verbieten - notfalls mit Klage vor Gericht. Franz Schönhuber, Chef des „Sammelbeckens für Neonazis“ - so der RAV - flatterte gestern eine Unterlassungserklärung ins Haus. Die progressiven JuristInnen wollen ihn binnen drei Wochen verpflichten, künftig auf den Namen „Republikaner“ zu verzichten.

Der RAV hat das „Täuschungsmanöver“ und die Verwechslungen satt. Wenn das Telefon klingele, seien zunehmend Rechtsradikale an der Strippe, die um Hilfe bei der Vertreibung ungeliebter Ausländer bäten oder aufgebrachte BürgerInnen, die die AnwältInnen als Rechtsextremisten beschimpften. Der RAV geht nun zum Angriff gegen den Wortmißbrauch der „rechtsradikalen Truppe“ über: Seit der Französischen Revolution stehe der Begriff Republikaner für Fortschritt und Freiheit. Aufgrund der „hohen Verkehrsgeltung“ des eigenen Namens wollen die JuristInnen zivilrechtlich einen Namensschutz nach & 12 BGB erwirken. Das ist die erste Ebene ihrer „juristischen Geschütze“ gegen die REPs. Ebene zwei ist der gerichtliche Nachweis, daß Schönhubers Republikaner in falschem Wortgewand daher käme. RAV-Vorsitzender Wolfgang Wieland, als ehemaliger AL -Fraktionsvorsitzender mit der Materie bestens vertraut, über die REPs: „Eine alte Neonazi-Crew, die jetzt in einer schönen neuen Verpackung antritt.“ Mit den Idealen von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit hätten die nichts am Hut.

KvA

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