in kürze FREIWILLIGE ALTERSTEILZEIT : Unterhalt bleibt gleich
Die freiwillige Altersteilzeit eines Beamten rechtfertigt nicht, dass wegen der verringerten Bezüge auch seine Unterhaltszahlung geringer wird. Freiwillige Altersteilzeiten dürfe nicht zu Lasten von Unterhaltsberechtigten gehen, entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem gestern publizierten Urteil (Az.: 13 UF 656/03). (dpa)