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in kürze AUSLANDSBEHANDLUNGUnter Vorbehalt

Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlungen im EU-Ausland von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen. Bei fehlender Alternative im Inland besteht aber Anspruch auf eine Auslandsbehandlung, so der EU-Gerichtshof. (AZ: C-157/99 u. C-368/98) (afp)

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