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Unter Strom

■ Haftstrafe wegen Stromdiebstahl für arbeitslosen Maler

Ein renitenter Stromdieb, der sich wegen „fortgesetzten Entwendens von elektrischer Energie“ ohnhin schon für sieben Monate im Knast befindet, wurde vom Amtsgericht gestern zu weiteren drei Monaten Haft verdonnert. Der arbeitslose Maler, der sich zuvor bereits zwei Jahre lang kostenlos mit Strom aus einer Verteilerdose im Treppenhaus versorgt hatte, hatte einen Monat nach seiner letzten Verurteilung im Oktober 1987 ein neues Kabel gelegt. Nachdem es ihm dadurch gelungen war, seine Einzimmer-Paterrewohung die Wintermonate hindurch zu beheizen und beleuchten, war der Schwindel im März 1988 erneut aufgeflogen.

Vor Gericht begründet der Angeklagte, der von 700 Mark Arbeitslosenhilfe lebt, sein Handeln gestern damit, er habe seine Wohung mit dem Kachelofen nicht richtig warm bekommen. Der Richter bewertete die kalte Jahreszeit zwar als strafmildernd, die Renitenz des Malers aber müsse mit Knast bestraft werden. Auf den Hinweis der taz, der Angeklagte sich zuvor doch auch nicht durch Haftstrafen vom Stromdiebstahl abzubringen gewesen sei, erklärte der Richter: „Ich muß mich an den gesetzlichen Strafrahmen halten“. Der Angeklagte sei zwar ein Bespiel dafür, daß der Knast jegliche Wirkung verfehle, aber daß sei kein Grund zum Kapitulieren, denn: „Immerhin gibt es ja die Möglichkeit daß sich an den Lebensumständen, die zum Problem gehören, etwas ändert“.

Nach Auskunft der BEWAG werden im Jahr rund 500 Fälle von Stromdiebstahl festgestellt, Anhaltspunkte über die Höhe der Dunkelziffer gibt es nicht. Verfolgt wird nur, wer der BEWAG Strom - im Sinne von Stromzählermanipulation etc. - klaut. Das Anzapfen von Verteilerdosen im Treppenhaus oder Keller interessiert die städtische Stromversorgungsgesellschaft überhaupt nicht, weil dies auf Kosten der Hausverwaltung geht.

plu

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