: Untaugliche Gesetze
betr.: „Ratgeber für Prostituierte gestoppt“, taz vom 10. 4. 06
Ob in einer halbamtlichen Broschüre ukrainische Prostituierte vor der Polizei gewarnt werden dürfen, weiß ich nicht, dass man es tut, ist aber richtig und notwendig. Immerhin ist Deutschland ein humanistischer Rechtsstaat, in dem man alles tun sollte, um Frauen vor sexueller Ausbeutung zu schützen, und in dem Frauenrechte im Gegensatz zu islamistischen Staaten an oberster Stelle stehen.
Deswegen ist es dringend notwendig, dass zumindest die GTZ die ukrainischen Frauen, die von Zuhältern in Deutschland der Prostitution zugeführt werden, vor den deutsche Strafverfolgungsbehörden warnt. Damit schützt die GTZ vielleicht einige dieser Opfer von sexueller Gewalt und Ausbeutung, vor Abschiebehaft, demütigenden Verhören, Beschlagnahme von Geld und Wertgegenständen durch die deutsche Polizei und Justiz. Auch besteht die Chance, dass Frauen, die durch diese Warnung in der Broschüre der Abschiebung entgehen, bei der Rückführung in die Ukraine nicht noch einmal von den dortigen Polizeibehörden „befragt“ und ausgenommen werden oder dass man sie direkt in andere Staaten „weiterleitet“, weil sie, durch deutsche Behörden völlig mittellos gemacht, ihre Schulden bei Zuhältern nicht bezahlen können.
Zumindest bei der GTZ scheint es Leute zu geben, die verstanden haben, dass das deutsche Menschenhandelsgesetz sowie die deutsche Rechtslage im Bereich Zuhälterei und Menschenhandel absolut untauglich sind, diese Straftatbestände zu bekämpfen. Das Prinzip in Deutschland lautet immer noch, die (ausländischen) Opfer kriminalisieren, um Menschenhandel zu bekämpfen. Dass sich daran auch angesichts der Fußball-WM nichts ändern wird, machen die Reaktionen der Politik auf diese Broschüre deutlich. Genauso wird deutlich, wie es in Deutschland tatsächlich um die Rechte einiger Frauen steht. FRIDA TRESCH, Ambilly, Frankreich