: Unsichere Mehrheiten
In Südafrika gilt derzeit die Übergangsverfassung vom Dezember 1993, die vorschreibt, daß bis zum 9. Mai dieses Jahres die endgültige Verfassung mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden muß. Der Termin für die Abstimmung ist jetzt der 8. Mai. Was aber passiert, wenn die Mehrheit nicht zustande kommt? Die Verfassunggebende Versammlung besteht aus beiden Kammern der Nationalversammlung: 400 Parlamentsmitgliedern und 90 Vertretern des Senats. Der ANC ist trotz seiner satten Mehrheit von 62,6 Prozent im Parlament und einer ebenfalls satten Mehrheit in der Länderkammer auf 15 Stimmen aus anderen Parteien angewiesen. Ob die Nationale Partei dem Verfassungstext zustimmen wird, ist derzeit noch nicht sicher. Auf Stimmen aus anderen Lagern kann der ANC aber nur begrenzt zählen.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, wurde vor ein paar Wochen bereits einvernehmlich die derzeit geltende Übergangsverfassung geändert. Kommt die Zweidrittelmehrheit nicht zustande, kann die Verfassunggebende Versammlung ein Gremium zur Vermittlung einschalten. Das hat 30 Tage Zeit, um einen Durchbruch zu erreichen. Gelingt das nicht, muß ein Referendum stattfinden, an dem mindestens 60 Prozent der Wahlberechtigten teilnehmen müssen. Scheitert auch das, wird Mandela Neuwahlen ausschreiben müssen. In Kraft treten wird die neue Verfassung nach den Wahlen im Jahr 1999.
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