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Unsafe Sex

■ HIV-Positiver wegen ungeschützem Verkehr zu Bewährungsstrafe verurteilt

Weil er mit seinem ahnungslosen Freund ungeschützen Geschlechtsverkehr hatte, ist ein 37-jähriger HIV-positiver Mann gestern zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Altonaer Amtsgericht wertete die Tat als versuchte gefährliche Körperverletzung.

Die Anklage lautete ursprünglich auf vollendete gefährliche Körperverletzung: Sein Ex-Freund wirft dem Angeklagten Jörn M. vor, ihn im September 1995 beim Verkehr wissentlich mit HIV infiziert zu haben. Jörn M. beteuerte vor Gericht, immer ein Kondom benutzt zu haben: Er sei selbst vor 13 Jahren bewusst infiziert worden und außerdem 1995 in der AIDS-Beratung engagiert gewesen. Das Gericht folgte aber der Darstellung des Geschädigten Frank F., dass kein Kondom verwendet wurde.

Allerdings hatte der Richter Zweifel, ob F. sicher von Jörn M. infiziert wurde. Frank F. hatte ausgesagt, schon im Dezember 1994 mit einem anderen Partner ungeschützten Verkehr gehabt zu haben. Ein HIV-Test im Juli 1995 war aber negativ, erst im Oktober wurde der Virus festgestellt. Nach Aussage eines medizinischen Sachverständigen ist es aber möglich, dass eine HIV-Infektion erst ein Jahr nach der Infizierung nachgewiesen werden kann: Danach hätte F. schon infiziert sein können, als er im September 1995 mit Jörn M. schlief.

Ansteckung oder nicht – der ungeschützte Verkehr an sich ist zumindest der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung, befand das Gericht. Weil Jörn M. aber selbst erkrankt ist und sich heute vorsichtig verhalte, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Heike Dierbach

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