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Unrechte Urteile

Die Lübecker Staatsanwaltschaft hat die Aufhebung von 36 Feldkriegsgerichtsurteilen gegen Danziger Postbedienstete aus dem Jahr 1939 beantragt, da es sich bei den Todesurteilen um „gesetztes NS-Unrecht“handele. Das erklärte gestern Oberstaatsanwalt Günter Möller. Der BGH habe die Lübecker Staatsanwaltschaft und das Landgericht für zuständig erklärt. Insgesamt 38 Bedienstete der polnischen Post waren im September 1939 vom Feldkriegsgericht als Freischärler zum Tode verurteilt und am 5. Oktober 1939 hingerichtet worden. Sie hatten am 1. September das Postgebäude in der Freien Stadt Danzig gegen die Einnahme durch deutsche Truppen verteidigt.

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