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Archiv-Artikel

Unpopuläre Vermögensteuer

betr.: „Erbschaftsteuerreform in der Kritik“

Die Erbschaftsteuer kann nie wirklich gerecht sein und die Unterschiede zwischen reinem Privat- und Betriebsvermögen berücksichtigen. Sie sollte gestrichen werden, aber nicht ersatzlos: eine neue Vermögensteuer soll das Aufkommen der Erbschaftsteuer ersetzen. Das ist gerechter, weil jeder Vermögende, egal ob ererbt, gewonnen oder erarbeitet, seinen Beitrag zum Gemeinwohl leistet.

Für die Erben, speziell von Betrieben, entfällt das Problem, eventuell hohe Summen in bar für die Erbschaftsteuer aufbringen zu müssen, was oft zum Notverkauf oder zur Schließung eigentlich gesunder Betriebe führt. Der/die ErbIn übernimmt den Betrieb und zahlt, wie vorher auch der Erblasser, Vermögensteuer. Diese ist eine berechenbare und geringe Belastung und bringt deshalb die Geldflüsse im Betrieb nicht so durcheinander wie eine einmalige hohe Erbschaftsteuer.

Politisch hätte das auch Charme, denn interessierte Parteien könnten die unpopuläre Erbschaftsteuer abschaffen und damit die notwendige Einführung einer Vermögensteuer gut begründen.

STEFAN KLUTH, München