: Unnötiges Röntgen kann bestraft werden
Karlsruhe (AP) – Ein Arzt kann wegen Körperverletzung bestraft werden, wenn er medizinisch nicht notwendige Röntgenbehandlungen durchführt. Diese Entscheidung teilte der Bundesgerichtshof gestern mit. Die Bundesrichter hatten über die Revision eines Orthopäden zu entscheiden, der Patienten unnötig geröntgt hatte, um höhere Gebühren abrechnen zu können. Er war zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (Az.: 2 StR 397/97)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen