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Unnötiges Röntgen kann bestraft werden

Karlsruhe (AP) – Ein Arzt kann wegen Körperverletzung bestraft werden, wenn er medizinisch nicht notwendige Röntgenbehandlungen durchführt. Diese Entscheidung teilte der Bundesgerichtshof gestern mit. Die Bundesrichter hatten über die Revision eines Orthopäden zu entscheiden, der Patienten unnötig geröntgt hatte, um höhere Gebühren abrechnen zu können. Er war zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (Az.: 2 StR 397/97)

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