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Unionsrechte aufgelaufen

■ Bundesverfassungsgericht weist Klage der CDU/CSU-Abgeordneten gegen Einigungsvertrag ab

Karlsruhe (afp) — Die Klage von acht CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten gegen den Einigungsvertrag ist gestern vom Bundesverfassungsgericht als „offensichtlich unbegründet“ verworfen worden. Eine Einstweilige Anordnung, die die Verabschiedung des Vertragswerks noch in dieser Woche hätte verzögern können, wurde nicht erlassen. Der Zweite Senat entschied über die Klage im schriftlichen Verfahren, nachdem die Kläger, darunter der Vertriebenenpolitiker Herbert Czaja (CDU), zuvor auf ihr Widerspruchsrecht verzichtet hatten. Czaja selbst kündigte an, den Vertrag im Bundestag abzulehnen. Die Richter hätten „unter schwerstem Druck einer weithin desinformierten öffentlichen Meinung“ gestanden. Das Nein der Vertriebenen müsse jetzt auch dem Einigungsvertrag gelten.

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