: Uni ohne Wechselgeld
■ Zwei Geldwechselautomaten, drei Behörden und totes Kapital
Zwei Ministerien und eine Universitätsverwaltung haben sich ein Jahr lang mit der am Ende gescheiterten Inbetriebnahme von zwei Geldwechselautomaten beschäftigt. Um ihren Angestellten das zeitraubende Eintauschen passender Münzen für Schließfächer und Kopiergeräte zu ersparen, hatte die Leitung der Universitätsbibliothek Oldenburg mit Genehmigung der Hochschulverwaltung vor Jahresfrist zwei Automaten für insgesamt 10 000 Mark gekauft. Einer sollte Fünf-Mark-Stücke für die Schließfächer, der andere Groschen für die
Kopiergeräte ausspucken.
Als die elektrischen Anschlüsse installiert waren, untersagte die Hochschulverwaltung den Start des Wechselgeschäfts. Begründung: Das Wissenschaftsministerium in Hannover müsse erst informiert werden. Von dort kam eine zwar grundsätzlich positive Stellungnahme, aber auch der Hinweis, das Finanzministerium sei für die Genehmigung zuständig. Der ablehnende Bescheid des Finanzministeriums unter Berufung auf die Landeshaushaltsordnung traf jetzt in Oldenburg ein.
Ein Sprecher des Finanzmini steriums: Die beantragte „Bestückung“ der beiden Geldwechselautomaten mit je 2 000 Mark käme „totem Kapital“ gleich. Landeseinrichtungen, wie zum Beispiel Universitäten, müssen laut Landeshaushaltsordnung ihre Gelder stets zinsbringend aufbewahren.
Ausnahmegenehmigungen von dieser Regel würden grundsätzlich untersagt. Was mit dem toten Kapital in Gestalt der beiden Geldwechselautomaten zu geschehen hat, ist bis zur Stunde noch nicht geklärt.
dpa
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