■ Bremen: Ungültige Senatorin
Bremen (dpa) – Die Wahl der Sozialpolitikerin Irmgard Gaertner (SPD) zur Bremer Gesundheitssenatorin am 25. März 1992 ist ungültig. Das hat der Bremer Staatsgerichtshof gestern verkündet. Er begründete seine einstimmige Entscheidung unter anderem damit, daß Gaertner die in der Landesverfassung und im Wahlgesetz festgeschriebenen notwendigen Voraussetzungen für ihre Wahl nicht erfüllt habe.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen