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Ungeschützt

■ Wenig Konkretes zum Schutz der DDR-Produkte

Berlin (taz) - Obwohl die Zeit bis zur Währungsunion drängt, bietet der Staatsvertrag beim Schutz von DDR-Produkten in seinen Artikeln zur Wirtschafts- und Agrarpolitik wenig Konkretes. Besonders schwammig geriet Artikel 15 zur Agrar und Ernährungswirtschaft: Zwar wird den Bauern, ob privat oder in Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaft (LPG) organisiert, ein „Preisstützungs- und Außenschutzsystem entsprechend dem EG-Marktordnungssystem“ zugesagt, doch das gilt nur für einige Produkte. So werden „sensible Agrarerzeugnisse“ erwähnt, für die man im innerdeutschen Handel „spezifische mengenmäßige Regelungsmechanismen“ bräuchte.

Zu den „sensiblen“ Produkten gehört nach Angaben des Bonner Landwirtschaftsministeriums alles, was die EG-Überschüsse vergrößern würde. Wurst, Fleisch und Milchprodukte aller Arten sollen demnach von Westfirmen nicht mehr in beliebiger Menge im anderen deutschen Staat verkauft werden. Ähnlich ungenau sind die Bestimmungen zur „Strukturanpassung der Unternehmen“. Danach „kann die Regierung im Einvernehmen mit der Regierung der Bundesrepublik im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten während einer Übergangszeit Maßnahmen ergreifen, die eine rasche strukturelle Anpassung der Unternehmen an die neuen Marktbedingungen erleichtern“. Kontingentregelungen und Steuersubventionen, an die die Koalitionsspitzen bei einem Gespräch in der letzten Woche noch dachten, tauchen im Staatsvertrag nicht auf. Den DDR-Unternehmen wird lediglich zugesichert, daß ausländische Produkte bei ihrem Weg über die innerdeutsche Grenze „einem zollamtlich überwachten Verfahren“ unterliegen sollen. Wie das bei dem im folgenden Absatz angekündigten „vollständigen Wegfall der Kontrollen“ zu bewerkstelligen ist, bleibt unklar.

Axel Kintzinger

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