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■ Mit Jordaniens Staatskasse auf du und duUltimatum des IWF

Amman (IPS) – Die jordanische Regierung ist in Zugzwang. Noch vor Ende des Monats muß sie eine neue Verbrauchssteuer durch das Parlament bringen, wenn sie der weiteren Unterstützung des Internationalen Währungsfonds (IWF) sicher sein will. Anderenfalls wird das Land bei der dringend benötigten Umschuldung seiner 6,877 Milliarden US-Dollar hohen Auslandsverpflichtung auf IWF-Hilfe verzichten müssen.

Die Einführung der neuen Verbrauchssteuer, die Bestimmungen aus dem Jahre 1989 ablösen soll, ist Teil der Bedingungen, die an das laufende Strukturanpassungsprogramm (SAP) gebunden sind. Nach einer heftigen Parlamentsdebatte wurde der Finanzausschuß mit dem weiteren Entscheidungsprozeß betraut. Wenn die IWF-Bedingungen erfüllt werden, hat die multilaterale Finanzinstitution zugesagt, sie werde auf dem für kommenden Monat angesetzten Treffen der im „Pariser Club“ zusammengeschlossenen Geberländer für eine Umschuldung der 4,039 Milliarden US- Dollar eintreten, mit denen Jordanien in der Kreide steht. Informierte Kreise berichten zudem, daß mit dem Ende des Beistandsabkommens auch die Rückzahlung der 442 Millionen US-Dollar fällig wird, die das Königreich dem IWF schuldet.

Auf Ablehnung stößt die neue Verbrauchssteuer vor allem bei Wirtschaftsexperten und im Privatsektor. Die Methoden, die der IWF bei der Durchsetzung der Steuer an den Tag lege, so der Vorwurf der Gegner, belege, wie weit Jordanien von der Finanzinstitution kontrolliert werde. „Diese Steuer folgt einem Modell, das der IWF bereits in anderen Staaten angewendet hat“, erklärte der Wirtschaftsberater Ali Dajani. Das Beispiel Ägypten zeige deutlich, welche ökonomischen Probleme auf das Land zukommen würden: „Die Steuer dient allein der Staatskasse.“ Die Preise würden in die Höhe schnellen, weder die heimische Produktion noch das Interesse der Investoren werde gefördert.

Finanzminister Sami Gammoh meint dagegen, die neue Steuer, von der 29 Produktgruppen ausgeschlossen bleiben sollten, werde „soziale Gerechtigkeit gerade für die Wenigverdiener bringen“. Die Schwächeren der Gesellschaft, so Gammoh, sollten Zugriff auf steuerfreie Waren und Dienstleistungen haben.

Eine offizielle Liste der steuerbefreiten Produkte liegt allerdings nicht vor. Auch ist noch nicht geklärt, ob der Satz unterschiedslos fünf Prozent betragen solle, oder, je nach Preis der Ware, null, zehn oder 20 Prozent. Als Fortschritt wertet der Finanzminister auch die geplante Höchstgrenze von 20 Prozent. Bisher lag der Höchstsatz bei 60 Prozent.

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