: USA für Auslieferung
US-Justiz erhebt Anklage gegen in Deutschland inhaftierte Jemeniten, die al-Qaida unterstützt haben sollen
WASHINGTON afp/taz ■ Gegen die zwei im Januar in Deutschland unter Terrorismus-Verdacht festgenommenen Jemeniten ist jetzt in den USA formell Anklage erhoben worden. Wie der Direktor der US-Bundespolizei FBI, Robert Mueller, am Dienstag in einer Anhörung des Senats in Washington mitteilte, wird den beiden Männern vorgeworfen, das Terrornetzwerk al-Qaida sowie die radikale Palästinenserorganisation Hamas unterstützt zu haben. Die USA dringen auf eine rasche Auslieferung der zwei Verdächtigen.
Wie Justizminister John Ashcroft in derselben Anhörung sagte, soll einer der beiden Verdächtigen, Scheich Mohammed Ali Hassan al-Modschad, umgerechnet rund 18 Millionen Euro für al-Qaida gesammelt und dann persönlich an den mutmaßlichen Terroristenführer Ussama Bin Laden übergeben haben.
Der 52-jährige al-Modschad war zusammen mit seinem 29-jährigen Landsmann Jehija Sajed am 10. Januar in einem Hotel am Frankfurter Flughafen festgenommen worden, nachdem die USA nach tagelanger Observation ein Rechsthilfeersuchen gestellt hatte. Der für die Festnahme zuständige Oberstaatsanwalt Tillmann erklärte damals, die Jemeniten seien von den USA als hochrangige Al-Qaida-Mitglieder und Unterstützer der Hamas bezeichnet worden. Nach Presseberichten sollen die beiden Männer mit Hilfe zweier Lockvögel des US-Geheimdienstes CIA in die Falle gelockt worden sein.
Bereits kurz nach der Festnahme der beiden Jemeniten bestritt der Sohn des festgenommenen Scheichs jede Verbindung seines Vaters mit al-Qaida. Dieser sei zur ärztlichen Behandlung nach Deutschland gekommen. Auch bei den deutschen Strafverfolgungsbehörden lag im Januar nichts gegen die Festgenommenen vor.
Nach einem Bericht der New York Times vom Dienstag habe der Scheich allerdings gegenüber einem FBI-Informanten gestanden, tatsächlich geistlicher Berater Bin Ladens gewesen zu sein und jahrelang Waffen und Geld besorgt zu haben.
Nach Angaben jemenitischer Regierungsvertreter gehören die Festgenommenen der gemäßigt-islamischen Islah-Partei an. Wegen Fluchtgefahr sitzen die beiden Verdächtigen seit Mitte Januar in Auslieferungshaft.
Neben den USA verlangt auch Jemen ihre Überstellung. Die politische Entscheidung über eine Auslieferung obliegt dem Bundesjustizministerium. Dabei wird es sich mit einem grundsätzlichen Problem auseinander setzen müssen: Von deutschem Boden aus darf kein Tatverdächtiger an einen Staat ausgeliefert werden, in dem die Todesstrafe praktiziert wird. Hingerichtet wird aber sowohl in den USA als auch im Jemen. PHI