piwik no script img

■ URTEILKein autofreier Sonntag

Berlin. Es wird keinen autofreien Sonntag in Berlin geben. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag einer Frau aus Niedersachsen zurück, die das Land Berlin per einstweiliger Verfügung verpflichten wollte, den Autoverkehr entweder am Weltkindertag (20. September) oder eine Woche später, wenn der Berliner Marathon geplant ist, aus der Stadt zu verbannen. Der Antrag sei unzulässig, weil sich die Niedersächsin »lediglich zum Sachwalter von Interessen der Allgemeinheit« gemacht habe, so die Justizpressestelle gestern. Nur wer sich in den eigenen Rechten verletzt sehe, könne aber die Hilfe der Verwaltungsgerichte in Anspruch nehmen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen