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UKE-Patienten müssen geduldig sein

■ Die finanzielle Entschädigung der Bestrahlungsopfer wird wohl ein langwieriges Prozedere / Der Fall Bernbeck ist immer noch nicht abgewickelt   Von Sannah Koch

Auch wenn sich der Nebel über der UKE-Radiologie langsam zu lichten scheint, ist ein Ende des Strahlenskandals wohl noch lange nicht in Sicht. Bei der Patientenini-tiative, so teilte Specherin Gisela Buddée gestern mit, melden sich weiterhin täglich neue Strahlenopfer. Aufgrund des nicht versiegenden Stroms von Meldungen geschädigter Krebspatienten werden im UKE in den kommenden zwei Wochen auch die Bestrahlungskonzepte für andere Krebsarten auf „eventuelle systematische Fehler“ hin untersucht. Der ärztliche Direktor des UKE, Heinz-Peter Leichtweiß, hat am Dienstag im Wissenschaftsausschuß der Bürgerschaft eingeräumt, es bestehe mittlerweile der Verdacht, daß auch eine Vielzahl von Prostatakrebs-Patienten überbestrahlt worden seien.

Nach dem wochenlangen Wankelmut des Wissenschaftsenators wurden nun endlich nach der Vorlage der drei Gutachten über Chefarzt Hübeners Therapie die Weichen für eine außergerichtliche Schadensregulierung gestellt. Die Behörde übertrug diese Aufgabe dem Rechtsanwaltsbüro Hekscher, das schon Erfahrungen im Fall Bernbeck gesammelt hat. Welche Schadenssumme auf die Stadt zurollt, und wer die Kosten letztlich tragen muß, ist aber noch offen. Im Fall Bernbeck mußtem für rund 200 Patienten etwa 30 Millionen Mark aufgebracht werden. 40 Prozent trug damals die Stadt, 60 Prozent die Haftpflichtversicherung des ehemaligen Chirurgie-Chefarztes im AK Barmbek.

Der Anwalt des suspendierten UKE-Chefarztes, Albrecht Lüders, dämpfte gestern jedoch allzu hohe Erwartungen: „Die Haftpflichtversicherung von Professor Hübener kann im Gegensatz zum Senat keine politische Entscheidung über eine generelle Entschädigung der Patienten treffen.“ Bei unterschiedlicher Bewertung einzelner Fälle und der persönlichen Schuld des Professors müßte die Stadt die Entschädigung bei der Versicherung einklagen.

Aber auch im Fall einer gütlichen Einigung wird die von Senator Hajen angekündigte zügige Entschädigung ein langwieriges Prozedere: Zunächst sollen die Adressen der Patienten über das Einwohnermeldeamt ermittelt werden, dann werden an sie und ihre Hausärzte Briefe verschickt mit dem Angebot einer ärztlichen Nachuntersuchung. Im Fall Bernbeck ist die Abwicklung der Schadensregulierung - sie begann im Jahre 1985 - bis heute noch nicht abgeschlossen.

Offen ist derzeit auch, wie Hübener auf die Einleitung des Disziplinarverfahrens und seine erneute Suspendierung reagieren wird. Sein Anwalt teilte mit, daß er gegen mögliche Verfahrensschritte der Behörde Widerspruch einzulegen gedenke. Auch stehe noch nicht fest, ob er gegen die Suspendierung das Verwaltungsgericht anrufen wird.

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