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Türken brauchen Arbeitserlaubnis

Kassel (ap) - Türkische Staatsangehörige brauchen für die Arbeit in der BRD weiterhin eine besondere Arbeitserlaubnis. Das Bundessozialgericht erklärte zur Begründung seines Urteils, es gebe keine zwischenstaatliche Vereinbarung, die türkischen Arbeitnehmern in der BRD eine Sonderstellung einräume. Auch die Regelung der EG sehe nicht vor, daß für Türken die Arbeitserlaubnis entbehrlich sei. (Az.: Bundessozialgericht 7 RAr 83 / 86)

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