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Tschuldigung

■ Betr.: „Umstrittene Übersetzung“, taz hamburg vom 2.9.1999

Tschuldigung, Landgericht und sogar Staatsanwalt sprach Eid frei, ist zu lesen. Aber wie war denn das noch mit der Begründung, man könne es dem Beklagten nicht nachweisen? Da muss man doch fragen, ob Eid und Verteidigung zufrieden sind mit einem sogenannten „Freispruch“ minderer Güte. Und dann soll der Fall abgeschlossen sein, nach anderen Tätern wird nicht gefragt. Also ich meine, die Sache stinkt. Karl-Heinz Knop

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