in kürze „AUF EIGENE GEFAHR“: Trotzdem Haftung
Mit dem Schild „Betreten auf eigene Gefahr“ können sich Grundbesitzer nicht jeglicher Haftung entledigen. Das OLG Düsseldorf verurteilte einen Mann zu 6.100 Euro Schmerzensgeld, dessen Pferd auf einer Weide eine Spaziergängerin schwer verletzte. (Az.: 22 U 148/99). (dpa)
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