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„Trottel“ Haider

■ Der Populist Haider darf geschmäht werden

Straßburg (dpa) – Der österreichische Rechtspopulist Jörg Haider darf nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ungestraft als „Trottel“ bezeichnet werden. Das geht aus einem Urteil des Gerichtshofs über eine Beschwerde hervor, die der Herausgeber der Zeitschrift Forum eingelegt hatte. Dieser war wegen der Bezeichnung von einem Wiener Gericht 1991 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Verurteilung ist nach Auffassung des Gerichtshofs eine Verletzung der Meinungsfreiheit. „Der Ausdruck Trottel ist in diesem Zusammenhang Teil der politischen Diskussion, die Haider mit seiner Rede provoziert. Sie gilt daher als Meinungsäußerung, die in diesem Fall nicht als übertrieben bezeichnet werden kann.“

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