: „Trottel“ Haider
■ Der Populist Haider darf geschmäht werden
Straßburg (dpa) – Der österreichische Rechtspopulist Jörg Haider darf nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ungestraft als „Trottel“ bezeichnet werden. Das geht aus einem Urteil des Gerichtshofs über eine Beschwerde hervor, die der Herausgeber der Zeitschrift Forum eingelegt hatte. Dieser war wegen der Bezeichnung von einem Wiener Gericht 1991 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Verurteilung ist nach Auffassung des Gerichtshofs eine Verletzung der Meinungsfreiheit. „Der Ausdruck Trottel ist in diesem Zusammenhang Teil der politischen Diskussion, die Haider mit seiner Rede provoziert. Sie gilt daher als Meinungsäußerung, die in diesem Fall nicht als übertrieben bezeichnet werden kann.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen