: Trendy: Bundestags- mitarbeiter
■ betr.: „Luxusspielwiese für die Kleinen aus Bonn“, taz vom 4.11. 97
Das ist richtig: Seit gut einem Jahr gibt es eine Diskussion über die Einrichtung eines Betriebskindergartens des Deutschen Bundestages in Berlin. Was Frau Gaserow in ihrem Beitrag zu diesem Kita- Streit ansonsten zusammenträgt, ist eine Mischung aus Mißverständnissen, einseitiger Information und Pflege von Vorurteilen. Tenor: Die Bonner betreiben ihren „goldenen Umzug“ an die Spree – ohne Rücksicht auf (finanzielle) Verluste.
Bei allem Verständnis – Fakten müssen Fakten bleiben. Zu den wesentlichen: Der Bundesrechnungshof hat bisher keinen Bericht über die Kindertagesstätte des Deutschen Bundestages vorgelegt. Vielmehr hat der BRH der Bundesverwaltung – nach dem üblichen Verfahren – eine Prüfungsmitteilung mit der Bitte um Stellungnahme übergeben.
Tatsache ist weiterhin, daß es sich bei der Kindertagesstätte des Bundestages nicht um eine öffentliche Einrichtung, sondern um einen Betriebskindergarten handelt, der es dem Arbeitgeber Bundestag ermöglicht, den Fürsorgepflichten gegenüber seinen über 2.000 Mitarbeitern nachzukommen. Zudem fördert der Bundestag auf diese Weise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen, Männer und Alleinerziehende, stellt vor allem für Mitarbeiter mit kleinen und mittleren Einkommen einen Kindergartenplatz zur Verfügung, der den Arbeitszeiten der Eltern angepaßt ist.
Schließlich und endlich hat der Berliner Senat selbst mitgeteilt, daß der Bezirk Mitte die derzeitig vorhandene Anzahl von Kita-Plätzen für die dortige Wohnbevölkerung für wichtig hält. Im Klartext: Eine Räumung der vorhandenen Kindertagesstätte würde alle Beteiligten aus erkennbaren Gründen vor erhebliche Schwierigkeiten stellen. Der Berliner Senat hat schließlich selbst – nach eingehender Prüfung – die Einrichtung eines Betriebskindergartens durch den nach Berlin ziehenden Deutschen Bundestag ausdrücklich zugestimmt. Hartwig Bierhoff, Deutscher
Bundestag, Pressereferat
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