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Tour d'Europe

■ Rechthaberei

EG sei dank gibt es ein gleichnamiges 'Magazin‘, das seine letzte Ausgabe passend zu unserem Thema Europa im Recht genannt hat. Dem entnehmen wir nun Bildendes, zum Beispiel welches Gericht eigentlich wo sitzt. Luxemburg, Straßburg, Den Haag? Das EG-'Magazin‘ meint, das Verwechseln der an diesen drei Orten ansässigen Institutionen sei ein Kinderspiel, sollte aber eine Schande sein. Damit uns und unseren Lesern künftig diese Schande erspart bleibt, schreiben wir dreist ab:

In Den Haag sitzt das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen — der Internationale Gerichtshof. Er schlichtet völkerrechtliche Streitigkeiten zwischen den Staaten. Straßburg beherbergt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Seine Aufgabe ist es, innerstaatliches Recht und innerstaatliche Rechts- und Verwaltungspraxis der (meisten) Mitgliedstaaten des Europarats an den in der Europarats-„Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ und ihren Zusatzprotokollen festgeschriebenen Menschenrechten messen. Wahrer des einheitlichen europäischen Rechtsraumes ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Dreizehn Richtern und sechs Generalanwälten obliegt es, die Einheit des Gemeinschaftsrechts zu wahren — indem sie auf Vorlage eines nationalen Gerichts Gemeinschaftsrecht auslegen, für gültig oder ungültig erklären — und Streit unter den Organen der Gemeinschaft, zwischen Organen und Mitgliedstaaten sowie (im Ausnahmefall) zwischen einzelnen BürgerInnen oder Unternehmen, und einem EG-Organ schlichten.

Arbeitssprache des Gerichtes ist französisch. Doch den EG- BürgerInnen ergeht es keineswegs wie früher den flämischen Belgiern, die von frankophonen Richtern abgeurteilt wurden, ohne daß es irgendeinen Verständigungsversuch gab. Für sie gilt die Verfahrenssprachregelung: Jedes vorlegende Gericht, jeder einzelne Kläger und jeder Mitgliedstaat kann sich „seiner“ Sprache bedienen.

Auch um Rechte, jedoch in anderem Sinne, nämlich um die des Europaparlaments, stritten letzte Woche EG-Ministerrat und Europaparlament. Die Sozialisten im Parlament wollen das gesamte Vertragswerk zur EG-Reform scheitern lassen, wenn die Regierungen dem EG-Parlament nicht wirkliche Mitentscheidungsrechte zugestehen. Bei den Verhandlungen der EG-Außenminister hatte sich am Montag letzter Woche eine Mehrheit gegen die Erweiterung der Rechte des Parlaments ausgesprochen.

Nach Auffassung des stellvertretenden Vorsitzenden der sozialistischen Fraktion, Hänsch, „droht das gesamte Vertragswerk zu scheitern, wenn es bei den heute erkennbaren völlig unzureichenden Reformschritten bleibt“.

Das Europaparlament kann die Vertragsverhandlungen zwar nicht direkt blockieren, die Sozialisten verweisen jedoch auf den Ratifizierungsprozeß in den nationalen Parlamenten.

„Ohne nennenswerte Verstärkung der parlamentarischen Machtbefugnisse auf europäischer Ebene laufen wir Gefahr, eine politische Union zu bilden, deren Außenpolitik von Diplomaten, deren Wirtschafts- und Währungspolitik von Bankern und der Rest von Bürokraten entschieden wird, erklärte Hänsch. bel

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