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Totalverweigerer einen Tag im Knast

■ Niedersächsischer Justizminister verfügte Haftverschonung / Gnadengesuch noch unbeschieden

Zweieinhalb Monate hatte der niedersächsische Justizminister Walter Remmers Zeit, sich mit dem Gnadengesuch des Oldenburger Totalverweigerers Jörn Ahrens zu beschäftigen. Doch erst nachdem Ahrens im Knast und Freunde von ihm deshalb im Hannover beim Minister waren, kommt jetzt etwas Bewegung in das Verfahren.

Jörn Ahrens war zu einem halben Jahr Haft verurteilt worden, weil er nach 13 Monaten den Zivildienst abbrach und sich seitdem als totaler Kriegsdienstverweigerer versteht. Nachdem der Gang durch die juristischen Instanzen keine Veränderung des Urteils brachte, übersandte der Rechtsanwalt von Ahrens ein Gnadengesuch an den niedersächsischen Justizminister. Einzige Folge nach etwa zweieinhalb Monaten: Gegen Ahrens wurde per 30. März 1990 ein Haftbefehl erlassen. Er meldete sich deshalb am Mittwoch den 3. April im Nor

denhamer Knast. Rechtlich sei dagegen nichts einzuwenden, meint der Pressesprecher des Justizministers, da Gnadengesuche keine aufschiebende Wirkung haben. Trotzdem war offensichtlich auch dem Minister selbst das Vollstreckungstempo der ihm unterstellten Behörden etwas schnell. Nach einem Gespräch mit FreundInnen von Ahrens, die sich am Donnerstag bis zum Minister vorkämpften, verfügte er umgehend eine Haftunterbrechung. Ahrens durfte den Nordenhamer Knast nach knapp 24 Stunden wieder verlassen.

Die Entscheidung über das Gnadengesuch behält sich Walter Remmers jetzt selbst vor, will sie allerdings auf keinen Fall vor Ostern treffen. Aus der Ministerintervention für eine Haftverschonung, so dessen Pressesprecher, dürfe jedoch auf keinen Fall eine Tendenz in Sachen Gnadengesuch herausgelesen werden: „Die Sache ist offen.“

Für den 19. April ist ein weiterer Minister-Termin mit den UnterstützerInnen von Jörn Ahrens vereinbart. Dem drohen derweil

neue Schwierigkeiten. Inzwischen hat er eine Ladung zum Dienstantritt bei einer anderen Zivildienststelle.

hbk

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