: Totale Enteignung der Autoren
betr.: „Open Enteignung“, taz vom 20. 3. 09
Die monopolistischen Großverlage ziehen, seit es das Internet gibt, gegen die freie Informationsverbreitung zu Felde. Hierzu wird stets der Unterschied zwischen Urheberrecht und Verwertungsrecht verwischt. Die großen Verlage haben nur das Verwertungsrecht, denn das Urheberrecht hat allein der Autor. Da die Verlage nur veröffentlichen, wenn die Autoren ihnen das Verwertungsrecht uneingeschränkt übertragen, kommt das einer totalen Enteignung der Autoren gleich. Damit die Autoren das nicht merken, wird so getan, als würde mit jeder Open-Access-Publikation dem Autor das Urheberrecht entzogen. Tatsächlich wird den Autoren aber mit jeder Verlagspublikation, wenn sie die üblichen Verträge unterschreiben, das Verwertungsrecht auf alle Zeit und für alle künftig möglichen Publikationsformen weggenommen. Das ist der eigentliche Skandal.
ADALBERT KIRCHGÄSSNER, Konstanz