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Tonbandprotokolle werden gelöscht

Hamburg (taz) - Das Hamburgische Verfassungsgericht hat den Antrag von 33 Bürgerschaftsabgeordneten zurückgewiesen, im Rahmen des derzeitigen parlamentarischen Untersuchungsausschusses Hafenstraße die Tonbandprotokolle von abgehörten Telefonaten einsehen zu dürfen. Gleichzeitig haben Hamburgs oberste Richter der Staatsanwaltschaft grünes Licht gegeben, die Protokolle zu vernichten und die Tonbänder zu löschen. Auf dem Höhepunkt des Konfliktes um die Hafenstraße im letzten November hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129) eingeleitet und vier Anschlüsse in Häusern sowie zwei öffentlichte Telefonzellen an der Hafenstraße abhören lassen. Das Landesverfassungsgericht entschied jedoch, das Bundesrecht, das die Vernichtung der Protokolle vorschreibe, gehe hier vor.

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