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Tödlicher Unfall ohne fremde Schuld

Der Unfall an Bord des Bremer Containerschiffes „Maersk Antwerp“ (34.617 BRZ), bei dem ein Schiffsoffizier im November 1994 im Roten Meer tödlich verunglückte, ist nicht auf Fremdverschulden zurückzuführen. Das stellte das Seeamt Bremerhaven gestern nach der Verhandlung fest.

Der I. Nautische Offizier war zur Kontrolle eines Lecks „aus eigenem Entschluß ungesichert“ in einen leeren Schweröltank des Schiffes eingestiegen. Dabei sei er aus rund sieben Meter Höhe abgestürzt und wenige Stunden später seinen schweren Verletzungen erlegen. Der Offizier habe die Unfallverhütungsvorschriften „in mehreren Punkten nicht beachtet“, beanstandete das Seeamt. dpa

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