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Archiv-Artikel

Tödliche Langsamkeit

betr.: „Im toten Winkel Justitias“, taz vom 17. 4. 04

Die Forderung eines vierten Rückspiegels wurde und wird vom Bundesverkehrsministeriums jahrelang auf die lange Bank geschoben. So begehen rechts abbiegende Lkw-Fahrer weiter Russisches Roulette mit Fußgängern und Radlern. Dieses Verhalten des Ministeriums ist umso verwerflicher, als es wesentlich kreativer ist, wenn man den Autofahrern oder -herstellern etwas Gutes tun kann: Als es noch keine blauen LEDs gab, wurde die StVZO auf Wunsch von VW geändert, damit Letzterer die Spielerei ermöglicht wird, bei brennendem Fernlicht eine grüne LES statt einer profanen blauen Glühbirne leuchten zu lassen. Daimler-Benz baute eines Tages eine derart monströse Karosse, dass sie vollbeladen „plötzlich“ über 2800 kg wog und somit gemäß StVO nur bis 80 km/h fahren durfte. Deshalb wurde in Windeseile die StVO geändert und die Grenze auf 3.500 kg hochgesetzt. Bei dem geforderten Rückspiegel geht es ja dagegen „nur“ um ein paar hundert totgefahrene Radler jährlich.

KLAUS BUGGISCH, ADFC Karlsruhe

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