: Todesurteile wegen Usbekistan-Pogromen
■ Moskau (dpa) - Zum Tod durch Erschießen hat das Oberste
Gericht der mittelasiatischen Sowjetrepublik Usbekistan zwei Rädelsführer der blutigen Pogrome vom Juni verurteilt. Gegen zehn weitere Angeklagte wurden langjährige Haftstrafen
verhängt. Bei Ausschreitungen gegen die Minderheit der
Mescheten im usbekischen Fergana-Tal waren nach offiziellen Angaben 93 Menschen getötet und rund 1.000 verletzt worden.
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