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Todesurteile in Chile

Drei Mitglieder der Untergrundorganisation „Bewegung der Revolutionären Linken“ (MIR) sind in Chile zum Tode verurteilt worden. Sie waren des Mordes an dem ehemaligen Militärgouverneur von Santiago und zweier seiner Leibwächter angeklagt. Der Gerichtshof verwarf einen Antrag der Verteidigung, in dem geltend gemacht wurde, daß die Todesstrafe nicht vollstreckt werden könne, da ein entsprechendes Gesetz von dem bis 1990 ausgesetzten Nationalkongreß verabschiedet werden müßte. Das Gericht erklärte, die Todesstrafe durch Erschießung könne wegen der von der Militärjunta erlassenen Gesetze erfolgen.

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