: Todesstrafe unzulässig
Das oberste US-Gericht verbietet die Hinrichtung von Menschen mit niedrigem IQ als verfassungswidrig
WASHINGTON epd ■ In den USA dürfen geistig behinderte Straftäter nicht mehr hingerichtet werden. Solche Exekutionen verstießen gegen die Verfassung, die „grausame und ungewöhnliche Strafen“ verbiete, urteilten die Richter des Obersten US-Gerichts am Donnerstag mit sechs zu drei Stimmen. Nach dem Urteil darf nun die Todesstrafe an Deliquenten mit sehr niedrigem Intelligenzquotienten nicht mehr vollstreckt werden.
Darunter befindet sich auch der im Todestrakt von Arizona einsitzende Deutsche Rudi Apelt. Sachverständige hätten bei ihm eine schwere geistige Behinderung nachgewiesen, sagte sein Anwalt dem epd. Der heute 42-jährige Apelt und sein Bruder Michael sollen 1988 bei einer Arizona-Reise die Ehefrau von Michael Apelt erstochen haben, um deren hohe Lebensversicherung zu erhalten.
Die Richter betonten in ihrem Urteil, dass schuldig gesprochene geistig Behinderte nicht straflos ausgehen dürften. Allerdings handelten sie nicht mit der zur Todesstrafe erforderlichen „moralischen Schuldfähigkeit“. Als geistig behindert gelten Erwachsene mit einem Intelligenzquotienten von unter 70.
Das neue Urteil hob einen Gerichtsentscheid von 1989 auf. Damals wurde die Hinrichtung geistig Behinderter nicht als Verletzung gesellschaftlicher Standards und damit auch nicht als verfassungswidrig gewertet. Diese Standards hätten sich in den vergangen 13 Jahren jedoch geändert, befanden die Richter jetzt.
In 18 der 38 US-Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, sind bereits vor dem aktuellen Urteil Hinrichtungen geistig Behinderter verboten. Nach Angaben des Menschenrechtsverbandes „Human Rights Watch“ wurden seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1976 in den USA Schätzungen zufolge 35 geistig behinderte Menschen hingerichtet.
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