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Archiv-Artikel

Todesstrafe ist Folter!

„Geheimgefängnisse der CIA im Ausland“ – von allen Seiten wird Aufklärung darüber gefordert, auch weil möglicherweise unter dem Kommando oder der Beteiligung der CIA im Ausland misshandelt und/oder gefoltert wurde. Muss man daran eigentlich wirklich zweifeln, wenn schon der menschenverachtende Umgang mit den Gefangenen in den Todestrakten auf Staatsgebiet der USA so alltäglich ist? Stopp! Die Todesstrafe in den USA und Foltervorwürfe in einem Atemzug erwähnt? Wie geht denn das zusammen?

Nun, Folter ist laut der UN-Anti-Folter-Konvention jede Handlung, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden“ zufügen oder androhen, um eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen. Da muss ich mich doch fragen, was soll es nach dieser unstrittigen Definition denn anderes als Folter sein, einen Menschen erst zum Tode zu verurteilen, ihn dann 24 Jahre lang einzusperren, ihn die ganze Zeit zwischen Hoffen und Bangen den Spießrutenlauf durch die Instanzen durchlaufen zu lassen, um ihn letztendlich, bis Momente vor seiner festgesetzten Ermordung in formvollendeter Choreografie des Grauens, durch einen Nadelstreifenanzug bewehrten Ex-Terminator noch im „ach so schweren Gnadengesuchentscheidungsprozess“ final zappeln zu lassen, um ihn dann doch dem Henker zu übergeben?

Dieser Fall mag spektakulärer gewesen sein als viele andere zuvor, die oft nur ein Anlass für kurze Agenturmeldungen waren. Deswegen ist er nicht gleich etwas Besonderes an sich, aber zumindest besonders dazu geeignet, die ganze Perversität des Systems Todesstrafe aufzuzeigen. Wie bei wenigen Fällen zuvor, rückte bei Williams die Frage nach seiner persönlichen Schuld oder einem eventuellen Justizirrtum zunehmend in den Hintergrund. Erst dadurch kann man sich ohne Ablenkung vom Wesentlichen den wichtigen Kernfragen nach dem Verhältnis von „Recht und Gnade“ und der rechtsstaatlichen Legitimität der amerikanischen Scharia nähern, um klar zu erkennen: Es handelt sich bei der Todesstrafe in den Staaten im Prinzip um nichts weiter als ein Relikt vorzivilisatorischer Zeiten, um ein gesellschaftlich sanktioniertes mittelalterliches Folterritual in lediglich rechtsstaatlich anmutender Mogelverpackung!

TIMO KUHRAU, Campina Grande, Brasilien