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Todesschuß abgelehnt

Der CDU-Antrag auf gesetzmäßige Verankerung des sogenannten „finalen Rettungsschusses“ wurde gestern von allen anderen Bürgerschafts-Fraktionen abgelehnt. Die Grünen verwiesen darauf, daß das Bremische Polizeigesetz den „Todesschuß“ nicht vorsieht, er aber in den Ausführungsbestimmungen „mißbilligend in Kauf genommen“ werde. Dies sei eine absurde und untragbare Konstruktion. Der Todesschuß sei die Wiedereinführung der Todesstrafe durch die Hintertür.

Die SPD betonte, der Schußwaffengebrauch sei nur als letztes Mittel anzusehen, um eine Person fluchtunfähig zu machen. Mißverständnisse, die sich aus Gesetz und Ausführungsbestimmung ergäben, seien zu beseitigen.

dpa

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