: Tierversuche bleiben verboten
BRÜSSEL rtr ■ Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika sind in der Europäischen Union spätestens 2013 verboten. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte gestern das stufenweise Verbot und wies damit eine Klage Frankreichs ab. Frankreich hatte gegen eine EU-Richtlinie geklagt, mit der Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika verboten werden sollen. Diese Richtlinie ersetzt zugleich frühere schwächere Verbote. Frankreich wollte Tierversuchsverbote praktisch ganz aufheben lassen und verlangte, die neuen Verbote in der Richtlinie für nichtig zu erklären. Zugleich sollte aber die Aufhebung der früheren Verbote bestehen bleiben. Das gehe nicht, befanden die Richter. Schließlich sei die Aufhebung der früheren Verbote an den Erlass der neuen Verbote gekoppelt, beides lasse sich nicht trennen (Az. C-244/03).