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Archiv-Artikel

Terrorprozess stockt

ISLAMISTEN Verteidiger der Sauerland-Gruppe beantragen Verwertungsverbot für Beweise

DÜSSELDORF dpa | Im Terrorprozess gegen die sogenannte Sauerland-Gruppe haben die Verteidiger ein Verwertungsverbot für alle zentralen Beweismittel beantragt. Auch der Chef-Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) dürfe dazu nicht wie geplant vernommen werden, forderten die Anwälte. Das Ermittlungsverfahren sei auf Grundlage illegal erlangter Geheimdienstinformationen der USA eingeleitet worden. Die „Totalüberwachung“ der Männer habe gegen die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde verstoßen.

Angeklagt sind vier Männer wegen der Vorbereitung verheerender Autobomben-Anschläge in deutschen Großstädten und der Zugehörigkeit zur Terrorgruppe Islamische Dschihad-Union.

Bundesanwalt Volker Brinkmann räumte ein, dass geheimdienstliche Erkenntnisse „eine Rolle gespielt“ hätten. Sie seien aber nicht entscheidend gewesen. Dass die Geheimdienste sich dabei illegaler Praktiken bedient hätten, sei eine bloße Vermutung. Ein Beweisverwertungsverbot liege nicht vor.